Laatzen nimmt landesweit
die höchsten Gebühren
Stadt ist Spitzenreiter bei Kosten für Außengastronomie – nun soll die Satzung überprüft werden

Teures Pflaster: In keiner niedersächsischen Kommune mit mehr als 40.000 Einwohnern ist die Terrassengebühr so hoch wie in Laatzen.Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Laatzen. Bei der Grundsteuer zählt Laatzen schon länger zur Spitzengruppe in Niedersachsen – jetzt macht die Stadt auch bei den sogenannten Terrassengebühren Schlagzeilen: Laut einer Erhebung des Bunds der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen müssen Gastwirte, die auf einer öffentlichen Fläche Außengastronomie betreiben, sogar die höchsten Gebühren in den beiden Bundesländern berappen.

Der Verband hat die 35 einwohnerstärksten Städte Niedersachsens und Bremens nach ihren Gebühren in diesem speziellen Bereich befragt. Durchschnittlich nehmen die Kommunen demnach in der Beispielrechnung 654 Euro von den Gastronomen. Nicht so in Laatzen: Laut Satzung müssten Anbieter dort bei dem angeführten Beispiel 1645 Euro berappen, also mehr als das Doppelte des Durchschnitts.

Berechnungsgrundlage ist ein Betrieb, der in der Hauptsaison fünf Monate lang – von Mai bis September – eine Fläche von 25 Quadratmeter nutzen möchte. Die Gebührensätze fallen je nach Stadt und Gemeinde extrem unterschiedlich aus: Hinter Spitzenreiter Laatzen reihen sich die Landeshauptstadt Hannover (1477 Euro), Salzgitter (1364 Euro) und Hildesheim ein (1125). Besonders günstig kommen Gastronomen in Wilhelmshaven (125 Euro), Nordhorn (188) und Lingen weg (200). Garbsen, Melle und Aurich nehmen als einzige Kommunen sogar gar keine Gebühren.

Dass die Laatzen Obolus so üppig ausfällt, hängt mit einer Besonderheit zusammen: So wird die Gebühr dort pro Nutzungstag erhoben, einen Rabatt für längere Zeiträume gibt es nicht. Laut dem „Gebührentarif für Sondernutzungen in öffentlichen Straßen in der Stadt Laatzen“, wie das Regelwerk offiziell heißt, zahlen die Wirte 43 Cent pro Quadratmeter und Tag, mindestens aber 10 Euro.

Leidtragende gibt es allerdings zumindest aktuell keine, wie eine Nachfrage dieser Zeitung ergab. „In den Jahren 2023 und 2024 erzielte die Stadt Laatzen keinerlei Einnahmen aus der Gebühr“, stellt die Stadtverwaltung klar. Der Grund: Die bestehenden Bewirtungsflächen in Laatzen befänden sich in der Regel auf Privatgrundstücken.

Das gilt selbst für Spezialfälle wie die Außengastronomie-Fläche unter der Galerie auf dem Leineplatz, die im Gegensatz zum übrigen Platz zum Leine-Center gehört. Der alljährliche Weihnachtsmarkt vor dem Center wiederum befindet sich zwar auf städtischem Grund. Dieser fällt jedoch unter einen anderen Teil der Satzung („Ambulante oder ortsfeste Verkaufsstände oder -wagen“). Der Gebührensatz sei gleich hoch wie der für Außengastronomie, die Budenstadt erhalte wegen ihrer Qualitäten als Element der „Brauchtumspflege“ aber einen Rabatt von einem Drittel der eigentlich dort anfallenden Kosten.

Der Bund der Steuerzahler regt für alle Städte und Gemeinden an, die Gebühren zu senken oder ganz entfallen zu lassen. „Viele Städte suchen händeringend nach Konzepten, um ihre Innenstädte zu beleben“, sagt BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen. „Eine Entlastung der Außengastronomie durch einen Entfall der Terrassengebühren wäre da eine wirksame und vergleichsweise günstige Ergänzung.“ Der Posten mache in der Regel deutlich unter 0,1 Prozent der Gesamteinnahmen der Kommunen aus, zudem würden Verwaltungskosten entfallen.

Nicht auszuschließen ist, dass es in Laatzen auch deshalb keine Einnahmen gibt, weil sich potenzielle Interessenten von dem Gebührensatz abgeschreckt fühlen. In dieser Hinsicht gibt es Hoffnung: Die Sondernutzungssatzung mitsamt den dazugehörigen Gebührensätzen werde derzeit überarbeitet und überprüft, teilt Stadtsprecherin Sonja Westphal mit. Ob dabei auch konkret eine Absenkung bei der Terrassengebühr als Ziel verfolgt wird, ließ Westphal offen. Viel zu verlieren hätte die Kommune jedenfalls aktuell nicht.

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