„Der Fall wurde umfassend geprüft“, sagt Söfker. „Wir sehen in dem Aufhängen des Banners keinen Straftatbestand.“ Sie erläutert dies so: „Es geht nicht ausschließlich um Schmähkritik an Björn Höcke.“ Schmähkritik sei es, wenn ein Ausspruch nur darauf abzielt, jemanden zu diffamieren. „Das könnte grundsätzlich eine Beleidigung darstellen“, sagt die Sprecherin. Es sei immer ein Abwägen zwischen dem Recht der freien Meinungsäußerung und der möglichen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts erforderlich.
In diesem Fall bewertete die Staatsanwaltschaft die Sachlage im Sinne der Pattenser Familie. Söfker verweist dabei auf den ebenfalls angebrachten Hashtag. „Es ging mit dem Plakat darum, vor der AfD zu warnen und Stellung gegen die Partei zu beziehen“, sagt Söfker. Darüber hinaus habe bei der Bewertung mit hineingespielt, dass die AfD in Teilen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird und Höcke bereits zweifach wegen seiner geäußerten verbotenen SA-Parolen verurteilt worden war.
Das Verfahren wurde ursprünglich eingeleitet, nachdem die Polizei von einem Bürger auf das Banner aufmerksam gemacht wurde. Die Beamten entschieden sich im Februar dazu, das Banner abnehmen und anschließend von der Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. „Das Banner hat keine strafrechtliche Relevanz. Deshalb kann es der Familie grundsätzlich wieder ausgehändigt werden“, sagt Söfker.Ähnliche Fälle, wie der in Pattensen, sind ihr aus ihrem Zuständigkeitsbereich nicht bekannt. Ob die Familie das Banner allerdings wieder aufhängen wird, ließ sie auf Nachfrage dieser Redaktion noch offen. Söfker will sich nicht an Spekulationen beteiligen, was passieren könnte, wenn die Familie das Banner erneut aufhängen und anschließend wieder die Polizei gerufen werden sollte.
Grundsätzlich bedeutet diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht, dass in allen Fällen Björn Höcke grundsätzlich straffrei als Nazi bezeichnet werden darf. „Man muss immer prüfen, ob das von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist“, sagt Söfker.
„Wir schaffen keinen Präzedenzfall, das gibt es in Deutschland nicht“, sagt sie weiter. Das bedeutet: Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover hat bei möglichen zukünftigen Fällen bei anderen Staatsanwaltschaften keinen Einfluss auf deren Entscheidung. „Das ist so lange der Fall, bis es eine höchstrichterliche Rechtssprechung gibt.“
Das Banner hat die Familie beim Netzwerk „Aufstehen gegen Rassismus“ erworben. Deren Sprecherin Sahra Fischer war bislang kein Fall bekannt, in dem ein Banner von einem Privatgrundstück entfernt werden musste. Bislang hätten Polizeibeamte meist Schilder bei Demonstrationszügen gegen rechts beschlagnahmt. Das Netzwerk sei während der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit der Familie im Austausch gewesen.