Mitte August des Vorjahres hatten Unbekannte den gläsernen Eingangsbereich mit Steinen beworfen. Zahlreiche Einschlagspuren waren an den Scheiben zu erkennen. In die Bank drang laut Polizei damals niemand vor. Die Reparatur erfolgte erst im November, weil die Konstruktion des Eingangsbereiches keinen Standardmaßen entsprach. Kosten: rund 20.000 Euro.
Anfang Februar flogen wohl wieder Steine. Kurzzeitig musste der Zugang zum SB-Bereich der Volksbank für Kundinnen und Kunden gesperrt werden. Wochenlang sahen Passantinnen und Passanten das gesplitterte Glas. Die Reparatur erfolgte schließlich Mitte März. Die Kosten sollen laut Volksbank im vierstelligen Bereich liegen.
■ Welchen besseren Schutz kann es geben?Das Gebäude befindet sich in der Pattenser Altstadt an der Heinz-Golitz-Straße und Marienstraße. In den Abend- und Nachtstunden ist der Bereich wenig belebt – eine soziale Kontrolle erfolgt nur bedingt. Um das Gebäude besser zu schützen, erwägt die Volksbank nun die Installation einer Videoüberwachung. „Wir wollen das in Angriff nehmen“, sagt Boris Böcker, Leiter Marke und Events.
■ Überwachung mit Kameras – ist das legal?Das lässt sich nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Es hängt beispielsweise davon ab, welche Bereiche von den Kameras erfasst werden. Sind diese Flächen öffentlich oder gehört es zum Grundstück der Volksbank? Grundsätzlich gilt: Vorab muss vom Datenschutzbeauftragten der Volksbank eine Gefahrenanalyse erfolgen. Außerdem muss dieser prüfen, ob die Schritte zwingend erforderlich sind.Aufgrund der beiden Vandalismusfälle sieht die Volksbank so ein Handeln als durchaus legitim an. Ein weiterer Grund: „In der Hauptgeschäftsstelle Pattensen wird mit Bargeld umgegangen und es gilt laut der Unfallverhütungsvorschrift, Überfallprävention anzuwenden“, sagt Böcker. Rund um den zu überwachenden Bereich müssen auch Hinweisschilder für Passanten angebracht werden.
■ Wer entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Kameras?„Die Installation einer Videoüberwachung wird grundsätzlich nicht in einem Verfahren behördlich genehmigt“, sagt Marius Engelskirchen, stellvertretender Pressesprecher des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. „Vielmehr entscheidet der Verantwortliche eigenverantwortlich über die Einrichtung einer Videoüberwachung. Der Verantwortliche zeichnet auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.“Dennoch kann es zu behördlichen Prüfungen der Rechtmäßigkeit kommen. „Zum Beispiel, ob die Anforderungen hinsichtlich Informationspflichten, Umfang der Überwachung, Speicherdauer erfüllt werden“, sagt der Sprecher. Zudem werde überprüft, ob die Überwachung noch erforderlich ist. Heißt demnach konkret: Passiert mehrere Monate nichts rings um die Volksbank, könnten die Kameras deaktiviert werden.
■ Wie geht es jetzt weiter?Die Volksbank prüft in den nächsten Wochen, wie und wo die Kameras installiert werden können. „Es geht uns um unseren Eingangsbereich”, sagt Böcker. Er sagt: „Grundsätzlich muss niemand die Sorge haben, dass schutzwürdige Interessen missachtet werden.“
Der öffentliche Bereich soll laut Volksbank nicht auf den Kameras zu sehen sein.