Wie teuer die Rechnung wird, hängt vor allem von der Zahl der involvierten Feuerwehrleute und der Zahl und Art der Einsatzwagen ab. Die Einsatzkräfte beispielsweise schlagen neuerdings mit 110 statt 50 Euro pro Stunde zu Buche. Ein Löschfahrzeug kostet 960 statt 490 Euro pro Stunde, ein Mannschaftstransportwagen 230 statt 60 Euro. Besonders gravierend ist der Aufschlag bei Spezialfahrzeugen: Der Gerätewagen Messtechnik wird künftig mit 1770 statt 420 Euro pro Stunde berechnet, der Einsatzleitwagen ELW 2 sogar mit 3250 statt 150 Euro.
Die teils deutlichen Aufschläge hängen unter anderem damit zusammen, dass die letzte Anhebung schon mehr als fünf Jahre zurückliegt, sie stammt von 2019. Auch hat die Feuerwehr in den vergangenen Jahren mehrere Fahrzeuge ersetzt, sodass deren Abschreibungen höher ausfallen.
Eine Rolle spielt auch die angespannte Finanzlage der Stadt Laatzen, die ihren Eigenanteil für die Finanzierung der kostenpflichtigen Einsätze senkt. Hatte die Stadt bislang je nach Fahrzeugart einen Eigenanteil zwischen 34 und 61 Prozent selbst getragen, sind es künftig nur noch zwischen 20 und 50 Prozent. Unterm Strich bleibt die Kommune allerdings weiterhin auf einem Großteil ihrer Kosten sitzen, da die meisten Einsätze unentgeltlich bleiben.
Wer die Feuerwehr zu Unfällen oder Bränden ruft, muss deshalb in der Regel nicht befürchten, finanziell belangt zu werden: In den allermeisten Fällen sind Feuerwehreinsätze auch künftig unentgeltliche Pflichtaufgaben. Dazu zählen die Bekämpfung von Bränden, Notstände wie Naturereignisse sowie Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr. „In den meisten anderen Fällen sind die Schäden durch Versicherungen abgedeckt“, sagt Stadtbrandmeister Sebastian Osterwald.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Einsätze verursacht, wird genauso zur Kasse gebeten wie Betreiber von Meldeanlagen, bei denen kein Brand vorlag. Bei Kfz-Unfällen nimmt die Stadt ebenfalls die Gebühren, die jedoch grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Geld berechnet die Stadt als Trägerin der Feuerwehr auch für sogenannte freiwillige Leistungen. Dazu zählen laut Gebührensatzung Tierrettungen, Türöffnungen, Tragehilfen für den Rettungsdienst, das Fällen von sturzgefährdeten Bäumen, das Entfernen von Ästen sowie das Auspumpen von Gebäuden bei Wasserschäden. Auch die Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen ist freiwillig. Auch hier gilt: In vielen Fällen springt die Versicherung ein – etwa die Krankenversicherung bei Tragehilfen und die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden.
Zwei Kategorien sind übrigens von Gebührensteigerungen ausgenommen, dort wird es im Gegenteil günstiger. So berechnet die Stadt für den Einsatz ihrer Drehleiter künftig nur noch 610 statt 910 Euro pro Stunde, beim Rettungsboot sind es 210 statt 380 Euro.