Wie viel jeder Einzelne zahlen muss, hängt vom künftigen Grundsteuerhebesatz ab, den der Rat noch beschließen muss. Die Stadtverwaltung hat nun ihren Vorschlag bekannt gemacht. Demnach soll der Hebesatz bei der für die allermeisten Haushalte relevanten Grundsteuer B künftig bei 860 statt 610 Prozent liegen.
Der Entwurf sieht vor, dass der neue Hebesatz aufkommensneutral wird. Die Stadt will 2025 also insgesamt die gleiche Summe einnehmen wie im laufenden Jahr. Allerdings kann es zu teils erheblichen Verschiebungen bei einzelnen Steuerzahlern kommen. Insgesamt muss ein Drittel von ihnen mit einer Erhöhung rechnen, für zwei Drittel wird es billiger. Bei einzelnen Immobilien könnte die Höhe der Zahlungen künftig sogar vier- oder fünfmal so hoch wie bislang sein, sagt Stadtrat Jörg Sporleder.
In Einzelfällen ergäben die Berechnungen sogar mehrere Tausend Prozent zusätzlich. Allerdings dürfte dies nach Einschätzung der Stadtverwaltung mit Fehlern in der Erklärung der Eigentümer oder bei der offiziellen Berechnung zusammenhängen. „Wir haben eine niedrige dreistellige Zahl, bei denen wir davon ausgehen, dass Fehler vorliegen“, sagt Sporleder. Die Stadt habe dem Finanzamt, das für die Berechnungen zuständig ist, bereits im September entsprechende Hinweise gegeben.
Die wichtigsten Fragen im Überblick:
• Wann fällt die Entscheidung über den Hebesatz?Der Rat der Stadt tagt am Donnerstag, 28. November, ab 18 Uhr in der Albert-Einstein-Schule, um über dessen Höhe zu entscheiden.
• Wie kann ich mir die Grundsteuerhöhe ausrechnen?Möglich ist dies erst jetzt nach Bekanntgabe des angepeilten Hebesatzes – vorbehaltlich dessen, dass die Politik dem Verwaltungsvorschlag folgt. Haus- und Wohnungsbesitzer müssen den Wert wird mit dem sogenannten Messbetrag der Immobilie multiplizieren, die das Finanzamt seit November 2022 an die Eigentümer verschickt hat. Da es sich beim Hebesatz um eine Prozentzahl handelt, muss das Produkt beider Werte durch 100 geteilt werden.
• Für wen wird es teurer, für wen billiger?Profitieren dürften vor allem Eigentümer von Wohnungen, wie stichprobenartige Überprüfungen ergeben haben. „Die Steuerlast wird offensichtlich für die meisten dieser Steuerobjekte deutlich niedriger“, teilt die Stadt mit. Mit einer höheren Besteuerung müssen hingegen Eigentümer von alten Ein- und Zweifamilienhäusern rechnen, die in der Vergangenheit sehr niedrig bewertet worden seien. Besonders betroffen seien Inhaber von Immobilien, die bis in die Achtzigerjahre hinein gebaut worden seien.
• Sind Mieter auch betroffen?Ja. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten weiterreichen.
• Wie sieht es bei der Grundsteuer A aus?Der Hebesatz der Grundsteuer A, die bei landwirtschaftlichen Betrieben anfällt, soll künftig von 610 auf 600 Prozent sinken. Die Absenkung hängt vor allem mit einer Änderung der Systematik zusammen: Wurden bislang auch die Wohngebäude der Hofstätten über die Grundsteuer A veranlagt, fallen diese künftig unter die Grundsteuer B. Um die Landwirte nicht anteilig stärker zu belasten, hat die Stadt darauf verzichtet, das Gesamtaufkommen stabil zu halten, die Stadt nimmt bei der Grundsteuer A also weniger ein.
• Wie viel Geld nimmt die Stadt künftig ein?Die Stadt rechnet bei der Grundsteuer B mit einem Steueraufkommen von 12,37 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2024 waren es 12,42 Millionen Euro. Bei der Grundsteuer A sind es künftig knapp 50.000 Euro.
• Nutzt die Stadt die Reform für Steuererhöhungen?Ja und nein: Laut Empfehlung des Landes muss die Stadt bei einer aufkommensneutralen Berechnung eigentlich den Haushaltsansatz für 2024 ansetzen, der wie im Vorjahr bei 11,7 Millionen Euro lag. Der Hebesatz würde dann bei 826 Prozent liegen. Allerdings hat das Finanzamt – wohl auch aufgrund der bei der Reform neu erfassten Daten – seitdem etliche Korrekturen vorgenommen, sodass die Stadt 2024 tatsächlich deutlich mehr einnahm, als ursprünglich erwartet. Deshalb schlägt die Verwaltung 860 Prozent vor. Fazit Sporleders: „Wir schlagen keine Steuererhöhung vor, sondern wollen lediglich das Steuervolumen von 2024 beibehalten.“
• Was ändert sich bei der Gewerbesteuer?Nichts. Der Hebesatz werde beibehalten – und zwar aufgrund der „aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage in Deutschland und dem äußerst schwachen Konsum- und Investitionsklima“, so die Begründung.
• Wann werden die Grundsteuerbescheide verschickt?Dies ist für den 3. Januar geplant.
• Was kann ich tun, wenn mein Messbetrag fehlerhaft berechnet wurde?Zuständig ist das Finanzamt, an dessen Daten sich die Stadt halten muss. Die Kommune Laatzen selbst kann lediglich über die Höhe des Hebesatzes frei bestimmen.