Die 89-Jährige hat deshalb bei ihrem Vermieter den Einbau eines Handlaufs auf der rechten Seite des Treppenhauses bis zu ihrer Wohnung im ersten Stock beantragt. „Dort kann ich mich dann mit meiner rechten Hand beim Aufsteigen der Treppe festhalten“, sagt sie. Doch die WBG hat den Einbau mit der Begründung abgelehnt, dass der Treppenaufgang dann nicht mehr den aktuellen Brandschutzvorschriften entsprechen würde.
WBG-Vorstandsmitglied Jan Marquardt erläutert: „Die Feuerwehr muss in Notfällen ausreichend Platz haben, um Verletzte durch das Treppenhaus transportieren zu können.“ Er hält deshalb an der Absage fest. „Die vor mehr als 50 Jahren gebauten Häuser haben leider die heutigen Standards zur Barrierefreiheit noch nicht erfüllt. Wir können da leider nichts machen“, sagt er auf Anfrage dieser Redaktion.
Bärbel Langner lässt die Angelegenheit jedoch nicht auf sich beruhen. Ihr Sohn Thorsten Langner hat die Bauaufsicht kontaktiert und den Mieterbund eingeschaltet. Laut der Bauaufsicht in Hannover sei in Fällen wie dem seiner Mutter sogar eine Reduzierung der Breite des Treppenaufgangs auf 90 Zentimeter zulässig. „Dabei ist das nicht einmal nötig“, sagt Thorsten Langner. Er zeigt mit einem Zollstock, dass der Aufgang aktuell 117 Zentimeter breit ist. „Selbst nach dem Einbau eines Handlaufs mit einer Breite von vielleicht zehn Zentimetern bleibt der Aufgang noch breiter als einen Meter“, rechnet er vor.
Der Mieterbund hat die WBG jetzt angeschrieben und bis Anfang Mai um eine Stellungnahme gebeten. Der Verein führt explizit aus, dass Bärbel Langner aufgrund ihrer Behinderung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch einen Anspruch auf den Umbau habe. Sie wollen die Antwort der WBG jetzt abwarten. „Sollte der Handlauf weiterhin abgelehnt werden, gehen wir vor Gericht“, kündigt Thorsten Langner an.