Kommissariatssprecher Sebastian Dietz erklärte, er sehe bei dieser festgeschriebenen Menge schon das erste Problem für die künftige Polizeiarbeit. „Bisher durften wir Bürgerinnen und Bürger kontrollieren, wenn wir den konkreten Verdacht hatten, dass sie illegale Substanzen wie Cannabis bei sich tragen. Jetzt müssen wir den begründeten Verdacht haben, dass sie mehr als 25 Gramm Cannabis bei sich tragen“, sagte er. Das sei aus seiner Sicht sehr schwierig.
Ob die Arbeit für die Polizei durch die neuen Regelungen zu- oder abnehmen werde, lasse sich noch gar nicht absehen. „Es ist alles noch im Fluss. Der Austausch mit der Generalstaatsanwaltschaft über die neuen Regelungen wie auch die Ausnahmen davon läuft“, sagte Dietz. Ebenso sollen sich aktuell auch die unterschiedlichen Polizeidienststellen untereinander abstimmen. Ob die Zahl der üblichen Kontrollen an einigen Orten steige oder sinke, werde sich erst in den nächsten Wochen zeigen.
Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt strafbar. Für diese selbst ist der Besitz von Cannabis zwar verboten, wird aber nicht strafrechtlich verfolgt.
Die Jugendpflege Hemmingen setzt sich trotz des offiziellen Verbots für diese Altersklasse mit dem Thema auseinander. Die Droge darf nach der Legalisierung nur in einem Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und ähnlichen Einrichtungen konsumiert werden.
Stadtsprecherin Pia Henze teilte auf Anfrage mit, dass sich die lokalen Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger dazu aktuell noch mit der Region Hannover abstimmen. Diese koordiniert den Jugendschutz als übergeordnete Institution.
Henze sagte, dass die Stadt voraussichtlich Ende dieser Woche nähere Informationen geben könne, wie das Thema in der Jugendpflege künftig behandelt werden solle.