Laatzen.
Vom 1. April bis zum 15. Juli sollen Wildtiere vor Beunruhigung durch freilaufende Hunde geschützt werden, um ungestört der Brut und Aufzucht ihrer Jungen nachgehen zu können. Hundehalterinnen und -halter müssen daher ihre Hunde während der so genannten Brut- und Setzzeit im Wald und in der freien Landschaft anleinen. Ausgenommen sind unter anderem ausgebildete Blindenführhunde oder Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung eingesetzt werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro bestraft werden.