Alle Nutzenden der Grabstätten mögen dies bei der Planung der Winterbepflanzung berücksichtigen.
Die Abstellung des Wassers gilt auch für die Toiletten in den Kapellen auf den Friedhöfen Rethen, Ahornstraße, Ingeln-Oesselse und Gleidingen. In der Frostperiode sind diese nicht nutzbar.