Zunächst einmal garantiert die Entscheidung, dass es auch künftig ein stationäres Angebot in Grasdorf geben wird. „Der Standort Laatzen wird als Grund- und Regelversorger fortgeführt und um ambulante Angebote ergänzt“, heißt es wörtlich in dem Beschluss der Regionsversammlung. Die Begriffe sind allerdings dehnbar. So sieht die Expertenkommission der Bundesregierung zwei Modelle für Grund- und Regelversorger vor: Bei „Integrierten ambulant-stationären Krankenhäusern“ zählen lediglich Akutpflegebetten ohne Fachabteilungszuordnung, Innere Medizin und/oder Chirurgie und ein ärztlicher Tagdienst zu den Mindestanforderungen. Orientiert sich das KRH hingegen am Modell der „Stationären Basis- und Notfallversorgung“, zählen mindestens sechs Intensivbetten, Basisbehandlungen für Innere Medizin und Chirurgie rund um die Uhr mit Facharztstandard und Notaufnahme zum Standard. Regionspräsident Steffen Krach hatte zuletzt versichert, die Notfallversorgung im AKK werde nicht infrage gestellt. Dies bestätigt auch das KRH. „Mit dem Beschluss ist eine 24-Stunden-Notfallversorgung abgebildet“, heißt es dort.
„Nach Vorbereitung und Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen wird die Neurologie nach Gehrden und die Orthopädie und Unfallchirurgie in das Klinikum Mitte verlagert“, heißt es im Beschluss. Da an den neuen Standorten noch Räume geschaffen werden müssen, dürfte die Verlegung noch mehrere Jahre dauern. Zunächst verändert sich also nichts.
Zu den Schwerpunkten der Orthopädie in Laatzen zählt die Endoprothetik, also das Einsetzen künstlicher Gelenke. Da solche Eingriffe in der Regel keine Notfälle, sondern planbar sind, bleibt die Versorgung der Patienten zumindest für diesen Bereich gleich gut: Die Anfahrtszeit spielt keine Rolle. Anders ist es bei der Neurologie. Die Schlaganfallstation („Stroke Unit“) würde mit der Verlegung der Abteilung ebenfalls nach Gehrden gehen. Schlaganfallpatienten aus Laatzen hätten dann einen längeren Anfahrtsweg. Auf der anderen Seite ist die Gehrdener Klinik mit ihrer Kardiologie besser ausgestattet als Laatzen, sodass Patienten dort potenziell besser versorgt werden können.
Der Beschluss sieht eine Verlegung der Abteilung vor. Allerdings hatte Regionspräsident Steffen Krach (SPD) vor Kurzem verdeutlicht, dass Teile der Unfallchirurgie in Laatzen verbleiben sollen – insbesondere im Bereich Alterstraumatologie. Frakturen an Knochen und Gelenken könnten dort dann auch künftig behandelt werden. Krach verwies dabei auf die Nähe zu vielen Seniorenpflegeheimen. Auch das KRH bestätigt, die geplante Grund- und Regelversorgung umfasse „eine chirurgische Grundversorgung im Bereich der Unfallchirurgie, natürlich auch für ältere Menschen“.
Der Ausbau ambulanter Angebote am AKK ist ein wichtiger Bestandteil der KRH-Strategie für Laatzen – so war es von Anfang an in der Medizinstrategie vorgesehen. Das Krankenhaus soll zur „Klinik zur intersektoralen Versorgung“ werden, heißt es darin. „Neue Angebote, die auch von den anderen KRH-Häusern in Anspruch genommen werden sollen, sind eine stationäre Überleitungspflege und die Ansiedlung von Ärztinnen und Physiotherapeuten sowie die Einrichtung von Kurzzeitpflege-Angeboten“, heißt es weiter.
Bislang verfüge das KRH allerdings über keine solchen Kompetenzen, um solche Angebote zu betreiben. „Es sollen daher qualifizierte Partner gewonnen werden.“ Zu den Zielen der Medizinstrategie zählt eine Reduzierung des KRH-Defizits. Dies schlägt sich in Laatzen deutlich nieder. Sah die Medizinstrategie 2025 für Laatzen noch Investitionen in Höhe von 37 Millionen Euro vor, sind aktuell lediglich 3,8 Millionen Euro eingeplant. Insgesamt will das KRH laut „Zielstruktur 2030“ 743 Millionen Euro in die Hand nehmen, der Großteil davon fließt in die künftigen Schwerpunkt- und Maximalversorger in Gehrden (235 Millionen Euro), Großburgwedel (213 Millionen) und Mitte (167 Millionen).
Allerdings sieht ein ebenfalls beschlossener Ergänzungsantrag von SPD und Grünen vor, für Laatzen eine Projektentwicklung „zur weiteren Entwicklung des Standorts“ zu beauftragen. „Diese soll in enger Abstimmung mit der Regionsverwaltung, der Stadtverwaltung Laatzen und weiteren möglichen Kooperationspartnern die Weiterentwicklung des Areals voranbringen“, heißt es dort. Beschlossen wurde auch, weitere Investitionen für die Ansiedlung ambulanter Angebote in Laatzen zu prüfen „und die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen“.